Die Regenwassernutzung auf dem Grundstück bietet viele Vorteile. Um Ärger mit Behörden oder Nachbarn zu verhindern, sollten Sie die rechtlichen Vorgaben kennen. Auch beim Thema Versicherung lohnt sich ein genauer Blick: Schäden durch Rückstau oder Überflutung sind nicht automatisch mitversichert.
Rechtliches: Was ist erlaubt – und was nicht?
In Deutschland gilt grundsätzlich der Anschluss- und Benutzungszwang: Abwasser – dazu zählt auch Regenwasser von versiegelten Flächen wie Dächern, Höfen oder Garagendächern – muss über das öffentliche Kanalsystem entsorgt werden.
Die konkrete Ausgestaltung regelt jede Kommune über ihre Entwässerungssatzung. Das bedeutet: All jene, die Grundstücke besitzen, dürfen nicht selbst entscheiden, wie sie mit dem Regenwasser umgehen. Stattdessen bestimmen die Städte und Gemeinden – je nach örtlichen Gegebenheiten – ob, wie und in welchem Umfang die Regenwassernutzung erlaubt ist.
Wann dürfen Sie Regenwasser selbst versickern lassen?
Eine Versickerung auf dem eigenen Grundstück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- Der Boden muss durchlässig genug sein.
- Der Grundwasserstand darf nicht zu hoch sein.
- Es liegen keine Altlasten vor.
Außerdem müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein:
1. Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde
Sie müssen nachweisen, dass das Regenwasser umweltverträglich versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden kann. Der Antrag erfolgt schriftlich, häufig wird ein (Online-)Formular angeboten.
Ausnahme: Eine erlaubnisfreie Flächenversickerung ist unter bestimmten Bedingungen möglich – z. B. bei Versickerung auf unbefestigten, begrünten Flächen ohne technische Anlagen. (siehe unten)
2. Freistellung durch die Stadt oder Gemeinde
Sie werden von der Pflicht entbunden, das Wasser in die öffentliche Abwasseranlage zu leiten (§ 48 Landeswassergesetz NRW). Der Antrag wird je nach örtlicher Regelung schriftlich, formlos oder über ein Antragsformular gestellt.
Wichtig: Die Stadt oder Gemeinde kann die Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen verweigern – etwa, um eine faire Kostenverteilung bei der Grundstücksentwässerung sicherzustellen. Schließlich finanzieren wir alle gemeinsam das Kanalsystem.
Um sich über Anzeigepflichten, Genehmigungspflichten, zulässige Anlagen oder Anschlussflächen zu informieren, sollten Sie sich an die Untere Wasserbehörde und Ihren Entwässerungsbetrieb wenden.
Was ist die erlaubnisfreie Flächenversickerung?
Regenwasser wird hierbei von Dach- oder Hofflächen direkt auf einer begrünten, unversiegelten Bodenfläche versickert, ohne den Einsatz technischer Anlagen wie Sickerschächte, Mulden oder Rigolen.
Diese Form der Versickerung ist nach § 46 WHG und den Landesregelungen nicht erlaubnispflichtig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:
- Über belebte Bodenzone: Versickerung erfolgt direkt über begrünten Boden (z. B. Rasen), ohne technische Anlagen.
- Keine Anlagen wie Mulden oder Rigolen dürfen genutzt werden.
- Flächenbegrenzung: z. B. in Bonn bis max. 30 m² (abhängig von Kommune).
- Mindestabstand: z. B. 2,5 Meter zu Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
- Geeigneter Boden: Wasserdurchlässig und mind. 1 Meter Abstand zum höchsten Grundwasserstand.
- Keine schädlichen Auswirkungen auf Nachbargrundstücke oder das Grundwasser.
Jedoch ist zu beachten:
- Auch bei erlaubnisfreier Versickerung ist die Zustimmung der Gemeinde nötig.
- Es kann daneben eine Anzeigepflicht bei der Unteren Wasserbehörde bestehen.
- Kommunale Regelungen unterscheiden sich, informieren Sie sich deshalb vorher.
- In neuen Baugebieten (nach 1996) können Bebauungspläne bereits verbindliche Vorgaben enthalten, die dann die Zustimmung der Gemeinde ersetzen.
Versickerung ist in NRW grundsätzlich möglich und oft erwünscht – aber erlaubnispflichtig und mit der Gemeinde abzustimmen. Auch bei erlaubnisfreier Versickerung gelten klare örtliche Vorgaben, wie z. B. eine Anzeigepflicht. Eine frühzeitige Klärung mit der unteren Wasserbehörde und der Gemeinde ist entscheidend.
Was müssen Sie bei Zisternen und anderen Anlagen beachten?
Ob Regentonne, Teich oder unterirdische Zisterne – wenn Sie Regenwasser auf dem Grundstück nutzen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Anlage benötigt einen Überlauf, der an das Kanalsystem oder eine genehmigte Versickerungsanlage angeschlossen ist.
- Zisternen mit Anschluss an eine Versickerungsanlage unterliegen den Regelungen des § 49 Abs. 4 des Landeswassergesetzes NRW.
- In vielen Städten oder Gemeinden besteht eine Meldepflicht bei größeren Anlagen – oft geregelt in der Entwässerungssatzung.
- Für den Bau einer Versickerungsanlage ist meist ein Bodengutachten notwendig. Einige Kommunen bieten hierfür Beratungen oder Förderungen an.
Das sollten Sie zur Regenwassernutzung wissen
- Die Kommune kann die Regenwassernutzung ablehnen – etwa zur fairen Verteilung der Abwasserkosten.
- Bei Schäden durch Regenwasser, das von Nachbargrundstücken eindringt, können rechtliche Ansprüche entstehen.
- Für den Bau einer Versickerungsanlage ist in der Regel ein Gutachten durch ein geologisches Ingenieurbüro erforderlich.
- Einige Kommunen bieten Beratung oder Unterstützung beim Bau solcher Anlagen an.
- Zisternen und Teiche müssen mit einem Überlauf zum Kanal oder zur Versickerungsanlage ausgestattet sein – um Überschwemmungen zu vermeiden.